#1

Formblätter

in Schnatterplatz!!! 22.09.2014 15:23
von Markus | 97 Beiträge | 162 Punkte

Hi Leute,

gibt es irgendwo fertige Formblätter über die verschiedene Prachtfinken,
die man nur ausdrucken muß?
Also sogenannte Beipackzettel beim Vogelverkauf.


Liebe Grüße Markus


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#2

RE: Formblätter

in Schnatterplatz!!! 23.09.2014 05:49
von Helmut 07 | 384 Beiträge | 395 Punkte

Hallo Markus ,

ist mir nichts drüber bekannt .


Gruß Helmut


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#3

RE: Formblätter

in Schnatterplatz!!! 23.09.2014 09:15
von toulouser (gelöscht)
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Hallo Markus,
was verstehst du unter Formblätter?


<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.w">http://www.w</a><!-- m -->
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#4

RE: Formblätter

in Schnatterplatz!!! 23.09.2014 09:24
von Markus | 97 Beiträge | 162 Punkte

Hi Leute,

ich habe mich etwas schlecht ausgedrückt

Irgendwo habe ich gelesen,das ab August 2014 beim Verkauf eines Vogels
ein Schriftstück mit Hinweisen auf Herkunft,Haltung und Ernährung mitgereicht
werden muß.
Also so ähnlich wie unsere Vogelsteckbriefe.

Und meine Frage lautet,ob es sowas nicht fertig gibt,sodas man es nur ausdrucken
muß!?


Liebe Grüße Markus


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#5

RE: Formblätter

in Schnatterplatz!!! 23.09.2014 10:43
von toulouser (gelöscht)
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Hallo Markus,
schaue mal ins Portal der Prachtfinken Freunde rein. Im Prachtfinken Lexikon gibt es sowas. Ich hoffe das sagt dir zu.


<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.w">http://www.w</a><!-- m -->
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#6

RE: Formblätter

in Schnatterplatz!!! 23.09.2014 12:54
von Markus | 97 Beiträge | 162 Punkte

Danke Karl-Heinz.
Ich denke,da kann ich Teile rausnehmen und der Forderung Genüge tun.


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#7

RE: Formblätter

in Schnatterplatz!!! 23.09.2014 17:14
von christoph | 60 Beiträge | 109 Punkte

nach meiner Lesart ist dies für die meisten von uns - rechtlich gesehen - nicht von Bedeutung, da diese zusätzliche Informationspflicht über die Merkblätter nur für Händler gilt.

Quelle:
http://www.zzf.de/presse/meldungen/meldu...e-der-heim.html

Änderung des Tierschutzgesetzes: Beim Tierkauf informieren Merkblätter über Bedürfnisse der Heimtiere

Händler sind ab 1. August verpflichtet, Tierfreunden beim Erstkauf eines Wirbeltieres schriftliche Informationen mitzugeben

Wer in Deutschland gewerbsmäßig mit Tieren handelt, ist ab dem 1. August 2014 laut dem geänderten Tierschutzgesetz (§ 21 Abs. 5 Ziffer 2 TschG) dazu verpflichtet, jedem Tierfreund beim Erstkauf eines Wirbeltieres eine schriftliche Information über die Bedürfnisse des Tieres mitzugeben. Darauf weist der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) hin. Zoofachhändler händigen ihren Kunden deshalb ein entsprechendes Infoblatt oder einen Steckbrief zu der jeweiligen Art aus: "Darin finden Tierfreunde grundlegende Informationen über Herkunft, Pflege und Haltung des neuen Heimtieres", erklärt ZZF-Präsident Norbert Holthenrich.

Der Berufsverband der Heimtierbranche hält zudem eine umfassende Beratung der Tierhalter vor dem Tierkauf für erforderlich: "Angehende Heimtierbesitzer sollten sich vor der Anschaffung über die Bedürfnisse ihres Tieres informieren und prüfen, welches Tier zu ihrem Lebensstil passt", sagt Norbert Holthenrich. "Denn nur eine artgerechte Heimtierhaltung ermöglicht eine gute und lebenslange Mensch-Tier-Beziehung." Kunden sollten sich nicht scheuen, ein Geschäft zu verlassen, wenn sie sich bei der Tieranschaffung ungenügend beraten fühlen. In ihren Heidelberger Beschlüssen zum Tierschutz im Zoofachhandel haben sich die ZZF-Mitglieder bereits vor 23 Jahren, also lange vor der Gesetzesänderung verpflichtet, durch qualifizierte Beratung eine fachgerechte Haltung von Heimtieren zu gewährleisten.


egal wie es rechtlich aussieht, eine gute Beratung gehört zu einem guten Züchter (von mir aus auch Händler) dazu, auch dass man einigen von einer bestimmten Tierart abrät. Dem Wohl des Tieres wegen! Hier darf es nicht um den erfolgreichen Verkauf gehen. Unter uns; was bringt es dem Halter oder dem Tier, wenn man eine DIN A4 Seite beim Kauf mitgibt? Nichts, ein verantwortungsbewusster Tierhalter informiert sich vor der Anschaffung und nicht anhand eines solch kleinen Zettels! (Wenn ich mir ein Pferd kaufe, weil die ja soooo toll sind, mir der Veräußerer nach dem Kauf so ein Zettel in die Hand drückt in dem ich feststelle, dass so ein Tier auf der Weide besser aufgehoben ist als bei mir auf dem Parkplatz, was dann? Der Kauf ist abgeschlossen, die Eigentumsverhältnisse sind geklärt der Verkäufer ist "weg/raus" und mein neues Pferd steht auf dem Parkplatz... wem hat diese Änderung im Tierschutzgesetz etwas gebracht?) Ich bin gerne persönlich für Fragen da! Wenn von mir jemand so einen Schrieb haben will, dann bekommt er eine Liste mit Literaturempfehlungen in die Hand gedrückt!


Gruß
Christoph
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#8

RE: Formblätter

in Schnatterplatz!!! 24.09.2014 11:12
von svenc | 130 Beiträge | 220 Punkte

Hallo zusammen,

grundsätzlich wird es nicht schaden, wenn beim Kauf von Tieren Informationsblätter über die jeweilige Art mitgegeben werden. Im Grunde halte ich es aber für unverantwortlich, wenn "Tierfreunde" sich Tiere anschaffen, über deren Eigenschaften und Bedürfnisse sie sich nicht bereits vorher ausgiebig mit Hilfe geeigneter Literatur oder über Gespräche mit erfahrenen Haltern informiert haben. Eigentlich kann man nur eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein von Tierkäufern und -verkäufern appellieren. Das wäre für alle Heimtiere wohl die beste Voraussetzung für eine artgerechte, gute Haltung. Aber Verantwortung lässt sich gesetzlich praktisch nicht reglementieren oder verordnen.

Gruß
Sven


http://www.estrilda.de
http://www.rarefinch.co.za/help.asp


zuletzt bearbeitet 24.09.2014 11:13 | nach oben springen

#9

RE: Formblätter

in Schnatterplatz!!! 27.09.2014 13:33
von alfriedro | 203 Beiträge | 268 Punkte

Ich bin froh über diese Verordnung. Ich selber bin kein Händler und mache das bei privaten Abnehmern meiner Vöglis eigentlich immer.

Ist doch eine Kleinigkeit - garantiert allerdings nicht, dass sie das auch lesen. Ich habe es aus der Ich-Form des Vogels formuliert und hoffe, dass diese Form zum lesen motiviert.



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